1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden „AGB“ genannt), gelten für
sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Unternehmensberatung Xpress GmbH, Friedenstr. 27, 85221 Dachau (im Folgenden „Auftragnehmer“ bzw. „Unternehmensberater“ – abgekürzt „Xpress“ – genannt) und ihren Auftraggebern, sofern nicht etwas anderes gesetzlich zwingend
vorgeschrieben ist. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch dann, wenn bei Zusatzverträgen
darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von Xpress ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
Die Xpress führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.
Der Auftragnehmer (Xpress) ist bei der Ausführung des Vertrages weisungsfrei, handelt
in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
Die Xpress ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Xpress selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Xpress) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Xpress) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird,
die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Xpress bekannt werden.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Xpress) von dieser informiert werden.
4. Treuepflicht
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf des Auftrages auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm zur Kenntnis gelangte Kündigungs‐ oder Veränderungsabsichten von zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeitern des Auftragnehmers diesem unverzüglich mitzuteilen.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht
Der Auftragnehmer (Xpress) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber schriftlich oder mündlich Bericht zu erstatten.
Auf Verlangen des Auftraggebers hat die Xpress Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft durch einen schriftlichen Bericht abzulegen.
Den Schlussbericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis des Auftrags wiedergibt, erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Auftrages, nach Abschluss des Auftrages.
6. Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Xpress) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen,
Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Xpress).
Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Xpress) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Xpress) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Xpress) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Gewährleistung
Der Auftragnehmer (Xpress) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Auftragnehmer (Xpress) zu vertreten sind. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
Der Auftragnehmer wird seine Pflichten zur Erfüllung des Auftrags mit bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Er gewährleistet, alle Leistungen im Sinn des Auftraggebers zu erbringen, ist aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit seiner Arbeit auf die Mitarbeit
des Auftraggebers angewiesen. Insbesondere hinsichtlich jedes Zahlenmaterials und anderer (vor allem zukunftsbezogener) wirtschaftlicher Vorgaben (z.B. Textdokumente, Berechnungen, Geschäftspläne), soweit diese auf Angaben des Auftraggebers beruhen bzw. aus Angaben des
Auftraggebers resultieren.
Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung der Xpress zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.
8. Haftung / Schadenersatz
Der Auftragnehmer (Xpress) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden ‐ nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
Sofern der Auftragnehmer (Xpress) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs‐ und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Xpress) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
Der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten, sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, erfolgen.
Der Auftragnehmer (Xpress) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen
Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
10. Honorar/ Honorarhöhe
Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen oder mündliche Vereinbarung des Auftraggebers mit dem Auftragnehmer (Xpress).
Der Auftragnehmer (Xpress) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu stellen.
Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig und ist sofort ohne Abzüge zahlbar.
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen bzw. Abschlußrechnungen ist der Auftragnehmer (Xpress) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Diese Absicht, die Tätigkeit einzustellen muss dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die
Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
11. Elektronische Rechnungslegung
Der Auftragnehmer (Xpress) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Xpress) ausdrücklich einverstanden.
12. Dauer des Vertrages
Dieser Vertrag endet grundsätzlich durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung.
Der Vertrag endet nicht durch den Tod, nicht durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers und nicht im Falle der Geschäftsauflösung.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende von jedem Vertragspartner in Schriftform gekündigt werden.
13. Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der Xpress.